Mit dem 1. August 2016 trat die neue Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstatlungstechnik bundesweit in Kraft. Damit einhergeht auch die Einführung eines neuen Lehrplans. Das Ergebniss der Neuordnung des Ausbildungsberufs wurde von deutschen Dachverbänden wie dem VPLT überwiegend positiv aufgenommen.
Inhaltlich wurde vor allem der Bereich der Elektrotechnik gestärkt. So soll die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik nun eine Basis für die Tätigkeit als „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ darstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Funktion als Elektrofachkraft stets in der Auswahlverantwortung des Unternehmers liegt. Gemäß DIN VDE kann als Elektrofachkraft fungieren, wer aufgrund von fachlicher Ausbildung, Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen und beruflicher Erfahrung (mind. 12 Monate, bzw. 800 Std. laut SQQ1) diese Funktion vom Arbeitgeber übertragen bekommt. Juristen sprechen hier vom sog. „Dreiklang“, auf dessen Grundlage die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers zu erfolgen hat. Ob und in welcher Weise sich die Bezeichnung „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ in der Branche durchsetzen kann, wird sicherlich erst mit einigem zeitlichen Abstand zu bewerten sein.
Im Detail sieht der neue Lehrplan nun die folgenden Lernfelder vor:
Nr. | Lernfeld | Zeitrichtwert | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
01 | Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente bereitstellen | 60 | 1. Ausbildungsjahr |
02 | Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente sowie Arbeitsmittel prüfen und warten |
80 | 1. Ausbildungsjahr |
03 | Veranstaltungs- und Produktionsstätten beurteilen | 60 | 1. Ausbildungsjahr |
04 | Veranstaltungs- und produktionstechnische Anlagen und Aufbauten auf- und abbauen |
80 | 1. Ausbildungsjahr |
05 | Beleuchtungstechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren | 100 | 2. Ausbildungsjahr |
06 | Medientechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren | 60 | 2. Ausbildungsjahr |
07 | Bühnentechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren | 60 | 2. Ausbildungsjahr |
08 | Beschallungstechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren | 60 | 2. Ausbildungsjahr |
09 | Veranstaltungen organisatorisch konzipieren und realisieren | 80 | 3. Ausbildungsjahr |
10 | Veranstaltungen technisch konzipieren und realisieren | 120 | 3. Ausbildungsjahr |
11 | Veranstaltungen sicherheitstechnisch konzipieren und realisieren | 80 | 3. Ausbildungsjahr |